Was passiert bei Nichtbeachtung des BFSG? Strafen und Folgen
Welche konkreten Konsequenzen drohen Unternehmen, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ignorieren? Ein Überblick über Marktüberwachung, Bußgelder und Abmahnungen.
Wer überwacht die Einhaltung des BFSG?
Die Verantwortung für die Überwachung und Durchsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes liegt in Deutschland bei den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Jedes Bundesland benennt eine zuständige Behörde, die für die Kontrolle der auf ihrem Markt angebotenen Produkte und Dienstleistungen verantwortlich ist.
Diese Behörden handeln nicht nur proaktiv durch stichprobenartige Kontrollen, sondern auch reaktiv. Das bedeutet, sie werden aktiv, wenn Beschwerden von Verbrauchern, Verbraucherzentralen oder Behindertenverbänden eingehen.
Welche offiziellen Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Wenn eine Marktüberwachungsbehörde einen Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen feststellt, wird sie in der Regel ein gestuftes Verfahren einleiten:
- Aufforderung zur Abhilfe: Zunächst wird die Behörde das betroffene Unternehmen auffordern, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
- Anordnungen: Wenn das Unternehmen der Aufforderung nicht nachkommt, kann die Behörde konkrete Maßnahmen anordnen. Dies kann so weit gehen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung vorübergehend oder dauerhaft vom Markt genommen werden muss, bis die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt sind.
- Bußgelder: Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß verhängt werden. Dies ist das schärfste Schwert der Behörden.
- Öffentliche Bekanntmachung: Die Behörde hat die Möglichkeit, Verstöße öffentlich zu machen (sog. "Naming and Shaming"), was zu einem erheblichen und oft langanhaltenden Imageschaden führen kann.
Das zusätzliche Risiko: Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände
Neben den behördlichen Maßnahmen besteht ein erhebliches zivilrechtliches Risiko. Da die Vorschriften des BFSG als "marktverhaltensregelnd" im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingestuft werden, können Konkurrenten oder qualifizierte Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbände kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen.
Dies kann zu Unterlassungsklagen und zusätzlichen Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren führen. Dieses Risiko ist oft präsenter und unmittelbarer als eine behördliche Prüfung.
Der größte Schaden ist nicht die Strafe, sondern der entgangene Nutzen
Die vielleicht größte "Strafe" ist jedoch der wirtschaftliche Schaden, der durch die Ignoranz gegenüber der Barrierefreiheit entsteht. Eine nicht barrierefreie Webseite:
- Schließt Millionen potenzieller Kunden aktiv vom Kaufprozess aus.
- Führt zu einer schlechteren User Experience für alle Nutzer und damit zu höheren Absprungraten.
- Verpasst die positiven SEO-Effekte und verliert an Sichtbarkeit.
- Schädigt das Markenimage und die öffentliche Wahrnehmung.
Die Investition in Barrierefreiheit ist daher nicht nur eine Absicherung gegen Bußgelder, sondern vor allem eine strategische Investition in die Zukunftsfähigkeit und den Erfolg des eigenen Geschäfts.