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BFSG Website Check

Willkommen beim BFSG Website Check!

Analysieren Sie Texte und Webseiten auf Kriterien der Barrierefreiheit nach dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG). Erhalten Sie detaillierte Auswertungen und KI-gestützte Vorschläge zur Verbesserung Ihrer Texte.

Hinweis: Die Analyse von URLs ist auf statisches HTML beschränkt und rendert kein client-seitiges JavaScript.

So funktioniert's:

  • Eingabe wählen: Entscheiden Sie, ob Sie eine URL analysieren oder direkt Text (auch HTML) einfügen möchten. Mehrere URLs können zeilenweise eingegeben werden.
  • Analyse starten: Unser Tool prüft Lesbarkeit (Flesch-Index), Über­schriften­struktur, Alt-Texte für Bilder, ARIA-Nutzung und extrahiert den reinen Text­inhalt. Bei URLs wird das statische HTML analysiert.
  • Ergebnisse nutzen: Sie erhalten klare Metriken und eine Detail­ansicht zur Identi­fizierung von Verbesserungs­potenzial. Die Ergebnisse können auch als CSV-Datei exportiert werden.
  • KI-Optimierung: Lassen Sie Texte in der Detail­ansicht automatisch in einfachere Sprach­niveaus (A1-C2) umformulieren, um die Verständlich­keit weiter zu erhöhen.

Ihre Vorteile:

  • BFSG-Orientierung: Unter­stützung bei der Erfüllung von Aspekten der digitalen Barriere­freiheit durch detaillierte Analyse von Texten und Webseiten­struktur.
  • Verbesserte UX & Reich­weite: Erreichen Sie mehr Menschen durch zugängliche und verständliche Inhalte. Einfache Sprache ist nicht nur für Menschen mit Behin­derungen, sondern für alle Nutzer­gruppen von Vorteil.
  • SEO-Pluspunkte: Barriere­arme und gut strukturierte Web­seiten werden von Such­maschinen oft besser bewertet. Klare Über­schriften­hierarchien und verständliche Texte tragen positiv zur Such­maschinen­optimierung bei.
  • Effizienz: Sparen Sie Zeit durch auto­matisierte Analysen und KI-Text­vorschläge. Identi­fizieren Sie schnell Schwach­stellen und erhalten Sie konkrete Verbesserungs­vorschläge.

Alles Wichtige zum Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)

Verstehen Sie die Hinter­gründe, Anfor­derungen und Vorteile der digitalen Barriere­freiheit.

Das Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer inklu­siveren digitalen Land­schaft. Es verpflichtet viele privat­wirtschaftliche Akteure, ihre Produkte und Dienst­leistungen ab dem 28. Juni 2025 barriere­frei anzu­bieten. Ziel ist es, Menschen mit Behin­derungen eine gleich­berechtigte Teil­habe am digitalen Leben zu ermöglichen.

Was fordert das BFSG konkret?

Das Gesetz bezieht sich auf die vier Prinzipien der Wahrnehm­barkeit, Bedien­barkeit, Verständlich­keit und Robust­heit, wie sie auch in den inter­national anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definiert sind. Für Web­seiten bedeutet das unter anderem:

  • Wahrnehm­barkeit: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern wahr­genommen werden können. Dazu gehören Alternativ­texte für Bilder, Unter­titel für Videos und aus­reichende Kontraste.
  • Bedien­barkeit: Alle Funktionali­täten müssen ohne Maus, also nur per Tastatur, bedien­bar sein. Navigations­elemente müssen klar und konsistent sein.
  • Verständlich­keit: Informationen und die Bedienung der Benutzer­oberfläche müssen klar und verständlich sein. Dies schließt die Verwendung einfacher Sprache und vorher­sehbare Funktionali­täten ein.
  • Robust­heit: Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Viel­zahl von Benutzer­agenten, einschließlich assi­stiver Techno­logien (z.B. Screen­reader), zuver­lässig inter­pretiert werden zu können. Sauberer, standard­konformer Code ist hierfür die Grund­lage.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das Gesetz gilt für die meisten Unter­nehmen, die Produkte oder Dienst­leistungen für Ver­braucher in der EU anbieten. Insbesondere betroffen sind:

  • Onlineshops (E-Commerce)
  • Dienst­leister im Bereich Banken, Ver­sicherungen und Personen­beförderung
  • Anbieter von Tele­kommunikations­diensten und audio­visuellen Medien­diensten
  • Web­seiten und Apps, die als Schnitt­stelle zu diesen Diensten fungieren

Aus­nahmen gibt es für Kleinst­unter­nehmen (weniger als 10 Mit­arbeiter und unter 2 Mio. € Jahres­umsatz), sofern sie keine Dienst­leistungen anbieten. Diese sind von den Pflichten aus­genommen, pro­fitieren aber ebenfalls von einer barriere­freien Web­seite.

Warum ist Barriere­freiheit mehr als eine Pflicht?

Eine barriere­freie Web­seite ist nicht nur eine rechtliche An­forderung, sondern ein enormes Qualitäts­merkmal und ein Wett­bewerbs­vorteil.

  • Erweiterte Ziel­gruppe: Sie erreichen nicht nur Menschen mit Behin­derungen (ca. 10-15% der Bevöl­kerung), sondern auch ältere Menschen, Nutzer mit lang­samen Internet­verbindungen oder situativen Ein­schränkungen (z.B. laute Umgebung).
  • Bessere User Experience (UX): Klare Strukturen, einfache Sprache und intuitive Bedien­barkeit kommen allen Nutzern zugute und führen zu höheren Verweil­dauern und Konversions­raten.
  • Positive SEO-Effekte: Such­maschinen wie Google bewerten barriere­freie Merk­male positiv. Eine saubere Über­schriften­hierarchie, Alt-Texte und verständliche Inhalte verbessern Ihr Ranking.

Dieser Analysator hilft Ihnen, erste wichtige Aspekte der textuellen und struktu­rellen Barriere­freiheit zu über­prüfen. Nutzen Sie die Ergeb­nisse als Ausgangs­punkt für eine um­fassende Opti­mierung Ihrer digitalen An­gebote.